ERFASSUNG FÜR GÄSTEKONTAKT

    Der Bundesrat und das BAG verpflichten das Gastgewerbe zu einem Schutzkonzept gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Mit diesem Erfassungsformular werden die Auflagen des Bundesrates und des BAG umgesetzt. Aufgrund des sogenannten „Contact Tracings“ sind diese Kontaktangaben zu erheben.

     

    Es müssen alle Gäste erfasst werden. Eine einzelne Kontaktangabe stellvertretend für mehrere Personen ist nicht zulässig.

     

    Die erfassten Daten werden nicht zu anderweitigen Zwecken verwendet und werden nach 14 Tagen gelöscht resp. vernichtet.